Unsere AGB
Matchflow GmbH & Co. KG nachfolgend „MF“ genannt
Präambel
Die MF schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Angebote zum Vertragsschluss durch Verbraucher nimmt die MF nicht an. Vor jedem Vertragsschluss wird der potenzielle Vertragspartner aufgefordert werden, seine Unternehmereigenschaft zu bestätigen.
Sollte die MF feststellen müssen, dass sich ein Verbraucher als Unternehmer ausgegeben hat und so durch Täuschung den Vertragsschluss herbeiführen konnte, so haftet der Verbraucher für der MF dadurch entstehenden Schäden.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil jedes von uns geschlossenen Vertrages. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich MF anzuzeigen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll es auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Es wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Dortmund vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Preise
Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend.
Irrtum, Änderungen vorbehalten. Bei Lieferung frei Haus verstehen sich diese frei Bordsteinkante.
Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die von ihm bestellte Ware und Leistung erwerben zu wollen. Die zum Vertragsabschluss führende Annahme kann durch die Auslieferung der Ware, Zusendung der Auftragsbestätigung und oder Auftragsbestätigung und Rechnung oder durch die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen.
Mit der Annahme durch uns ist der Vertrag zustandegekommen. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ab Lager Dortmund oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist zu Skontoabzügen nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung berechtigt.
3. Versand
Es reisen alle Lieferungen an MF grundsätzlich auf Gefahr des Versenders. Alle Lieferungen an uns werden nur unter dem Vorbehalt angenommen, dass jene nach ADS Norm verpackt sind und zur Volldeckung versichert wurden.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden und die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transportführer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle einer frachtkostenfreien Lieferung. Verzögert sich der Versand aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Versicherungen gegen Schäden jedweder Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Kunde.
Der Kunde ist Verpflichtet, unsere Ware neben sorgsamer Behandlung in ausreichender Höhe zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung gelten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen als abgetreten.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung zur Volldeckung sind grundsätzlich vom Kunden zutragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen MF es liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen nur mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ zu quittieren, sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich MF und dem Transportunternehmen innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht MF aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
4. Lieferung, Rücktritt
Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die MF eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl MF diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er MF nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn MF nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
Wird MF die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Ersatzansprüche für mittelbare Schäden des Kunden wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruht.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn sich infolge von Katastrophen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Umständen die Warenbeschaffung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erschwert. Als eine wesentliche Erschwerung gilt es in jedem Falle, wenn der Marktpreis des Kaufgegenstandes oder er zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe und Materialien zwischen dem Abschluss desjeweiligen Vertrages und dem vorgesehenen Liefertermin um 25% oder mehr gestiegen ist.
Der Kunde ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegen zunehmen, sofern diese für Ihn zumutbar sind. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden. Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht dar.
Bei Eintritt wesentlicher Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen oder der Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen.
Nachfruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und der Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen MFs aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum MF.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt MF stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und MF auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an MF abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde MF unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt MFs unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und MF dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde MF bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
Der Kunde ist verpflichtet, MF alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt durch uns immer nur sicherungshalber. In keinem Falle liegt darin ein Rücktritt vom Vertrage, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden.
Der Kunde gestattet der MF sowie seinen Mitarbeitern, den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen, zur Ausübung seiner Rücknahmerechte sowohl für die von uns gelieferten Waren, als auch für die von uns in Zahlung genommenen Sachen.
6. Zahlung
Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind nach unserer Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse oder per Bargeldnachnahme oder in bar zahlbar.
Unbeschadet einer einzelvertraglichen Abrede ist die durch uns gelieferte Ware sofort zuzahlen bei Abholung bzw. Lieferung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn entweder ein fest vereinbarter Zahlungstermin überschritten ist, oder wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat.
Verzugszins wird in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
§ 321 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass uns die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht, wenn die Vermögenslage des Käufers bereits bei Vertragsschluss schlecht war, dies uns jedoch nicht bekannt gewesen ist.
Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch bzw. die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit MF nur mit schriftlicher Einwilligung MF abtreten.
7. Gewährleistung / Sachmängelhaftung / Nicht-NeuVerkauf
Angaben zu unseren Waren sind generell reine Beschaffenheitsangaben.
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten im übrigen die § 377 ff. HGB.
Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Bearbeitung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Ware oder anderer Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei geprüft und festgestellt werden kann, ob ein Mangel der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich vorlag.
Gewährleistungsansprüche bei Neuverkauf verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung (auch Teillieferung). Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände (Nicht-Neu Verkauf), so ist die Gewährleistung, Haftung und Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von den Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistung sind Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei groben Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB).
Danach werden von dem Haftungsausschluss solche Ansprüche nicht erfasst, die in der folgend zitierten Vorschrift benannt sind:
Ҥ 309 Nr. 7 BGB
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei groben Verschulden)
a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) Nicht erfasst ist:
Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders (der AGB) oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders (derAGB) beruhen;
b) (Grobes Verschulden) Nicht erfasst ist:
Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders (der AGB) oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders (der AGB) beruhen.”
Gebrauchtgeräte werden in dem Zustand verkauft, wie jene sich befinden.
Der Kunde hat den Kaufgegenstand bei Übergabe zu besichtigen und alle Funktionen gemäß Herstellerdokumentation und dem beabsichtigten Einsatzzweck zuprüfen.
Mängel sind schriftlich von Kunden und MF auf dem Lieferschein oder der Rechnung zu dokumentieren.
MF erklärt, dass er beim Verkauf von Software diese selbst durch Kaufvertrag erworben hat.
Der Kunde erklärt, dass er die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für die aufgeführte Software zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich anerkennt.
Bei Lizenzprodukten ist das Umlizensieren Sache des Kunden. Umlizensierungskosten sind vom Käufer zu tragen. Sofern der Erhat die Pflicht, das Produkt auf seine Kosten durch ein vom Hersteller autorisiertes Unternehmen abnehmen zulassen und es in einen Vollwartungsvertrag für mindestens 12 Monate zu nehmen.
Nimmt uns der Kunde aus Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (zum Beispiel Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kostenzu ersetzen, sofern er sie grob fahrlässig oder vorsätzlichzu vertreten hat.
Sollte ein Hersteller für ein von ihm angebotenen Produkt seinerseits eine Garantie gewähren, so stehen wir hierfür nicht ein. Garantiegeber ist ausschließlich der Hersteller. MF und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und oder in der Preisliste genannten Erklärungen und Beschreibungen keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts sind.
Von der Gewährleistung umfasst sind nur die auf der Rechnung ausgewiesenen Waren. MF haftet nicht für Fehler, die durch unverträgliche Bedingungen (z.B. hohe Temperaturen, Magnetfelder, übermäßiger Staub, Stromschwankungen) entstanden sind.
Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu melden. MF hat nach eigener Wahl die Beseitigung eines der Gewährleistung unterliegenden Mangels durch Reparatur oder Ersatzlieferung durchzuführen.
Gelingt es MF nicht, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, so kann der Kunde eine Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist abgelehnt wird. Nach Fristablauf ist der Kunde zum Rücktritt oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wurde.
Gewährleistung ist ausgeschlossen, sobald der Käufer oder ein Dritter Reparaturen oder Veränderungen am Liefergegenstand ohne Zustimmung von MF vornimmt. Gleiches gilt bei Manipulationen an den Siegelaufklebern oder Seriennummern, gleichgültig ob diese entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Die Gewährleistung erlischt außerdem, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Die Abwicklung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich am Sitz MF. Die schadhaftenTeile sind kostenfrei an MF zurückzuliefern. Wünscht der Kunde vor Ort Service, so sind Fahrt- und Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen. Auf vor Ort Service hat der Kunde auch bei Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten dann keinen Anspruch, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, z.B. unverhältnismäßig weite Entfernung.
Gewährleistungsverpflichtungen von MF ruhen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.
8. Rücktritt
Bei Durchführung des Rücktritts wird der reine Kaufpreis bzw. Werklohn erstattet. In der Rechnung enthaltene Nebenleistungen wie Schulung, evtl. Wartungsverträge, Systemintegration und sonstige Leistungen, werden nicht rückerstattet. Sie sind gemäß nachzuweisender interner Kalkulation von BS abzugsfähig. Dienstleistungen und Nutzungsvorteile werden von BS in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Beheben von Schäden durch unterlassene Wartung sind ebenso abzugsfähig wie eventuelle Reinigung. Der Kunde hat das Recht geringere Nutzungsvorteile nachzuweisen. In der Regel beträgt der Nutzungsvorteil: Anzahl Tage geteilt durch (Rest-)Nutzungsdauer mal Kaufpreis.
9. Nutzungsdauer
Wir empfehlen von einer Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer bei Gebrauchtgeräten gemäß dem aktuellen Leasingerlass des Finanzministeriums auszugehen.
10. Haftungsbeschränkung
In allen Fällen, in denen wir im Geschäftsverkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
Unberührt bleibt insoweit die verschuldens unabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MF nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten MF.
Im Falle einer Inanspruchnahme MFs aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung (DS).
Unzureichende DS liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik (siehe www.bsi.bund.de) entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen, Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzungvertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit oder Verzug der Leistungen sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Eine Haftung für reine Vermögensschäden und Betriebsunterbrechungsschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Rechtsmängel ist vollständig ausgeschlossen.
11. Produkthaftung
Unsere Kunden stellen uns von der Produkthaftung insofern frei, als sie selbst oder unser Zulieferer für den schadensursächlichen Fehler und dessen Folgen verantwortlich sind.
12. Schutz- oder Urheberrechte
Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.
Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen die Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zuregeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind.
Grundsätzlich werden wir uns bemühen, dem Käufer das Recht zur Benutzung zu verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in das System integriert.
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazu gehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten.
Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware.
Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
13. Export
Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
14. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten über unsere Kunden, gleich ob sie von diesem selbst oder von Dritten übermittelt werden, im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzes verarbeiten, speichern und im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwerten.
15. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf nur geschulte Mitarbeiter einsetzen. Ist eine permanente Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes von besonderer Bedeutung, dann ist es Sache des Kunden, entsprechende Vorsorge nach dem Stand der Technik zutreffen.
Vor und nach jedem Technikereinsatz / Hardwareinstallation ist eine dreifache Datensicherung anzufertigen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Betriebsumgebung während des Betriebes der wärmefreisetzenden Anlagen 21° C Raumtemperatur und eine Luftfeuchtigkeit zwischen 50%-60% aufweist, am Aufstellort kein Magnetfeld vorhanden ist und der Strom einen reinen Sinus hat.
Die Anlagen sind jährlich sowie nach jeder Wartung und Installation durch einen DIN VDE und VDS unterwiesenen Elektrikermeister nach allen DIN VDE und VDS Sicherheitsrichtlinen in ihrer Gesamtheit und einzeln zu prüfen und zu zertifizieren.
16. Miete
Bei Miete muss die Ware an dem auf dem Lieferschein angegebenen Ort verbleiben. Ein Einsatz an einem anderen Ort ist nur bei schriftlicher Zustimmung von MF zulässig. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Unvollständigkeit bei Rückgabe der Ware.
Der Mietzins beträgt 1% pro Tag des geltenden Listenpreises, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ist auf dem Lieferschein ein Preis vermerkt, so ist dieser für die Mietberechnung zzgl. MWSt. vereinbart.
Eine eventuell kostenlose Mietstellung gilt in jedem Fall für höchstens 7 Tage. Während der Mietstellung bestelltes Material gilt als zum Tagespreis gekauft.
Die Beendigung der Miete erfolgt durch schriftliche Anzeige des Kunden. Die Berechnung des Mietzinses erfolgt bis zum Tag der tatsächlichen Warenrückgabe. Die Ware muss nach den Spezifikationen des Herstellers transportgesichert, transportverpackt und zur Volldeckung transportversichert werden.
Die Originalverpackung darf nicht beklebt oder beschädigt werden. Der Versand hat frei zu erfolgen. Die Miete wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet.
17. Datenrettung
Diese Aufträge werden nur als Dienstvertrag ausgeführt. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann seitens des Auftragnehmers besonders bei Durchführung von Sanierungen und Datenrettungen, nicht gewährleistet werden.
Für den Fall, dass zwecks Durchführung des Auftrages Eingriffe am Datenträger notwendig sind, so wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine eventuell noch vorhandene Gewährleistung des solchen dann erlischt.
18. Farbanpassungen, Instruktionen, Einrichtungen von Workflows
Liegen die im Auftrag genannten Voraussetzungen nicht vor, bzw. es sind Leistungen gefordert, die technisch unmöglich oder im Auftrag nicht erfasst sind, kann der Auftrag abgelehnt werden.
Eventuell bis dahin angefallene Kosten (Reisekosten, Spesen) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Verwendbarkeit von durch MF erstellte Farbanpassungen oder Workflows ist vor dem endgültigen Einsatz in der Produktion durch den Auftraggeber selbst durch geeignete Mittel zu prüfen (Andrucke, Ausdrucke, Vergleichsmessungen, etc …).
Dem Kunden ist es bekannt, dass bei Verbrauchsmaterialwechsel (VMW) es zu Farbabweichungen kommen kann und er deshalb bei einem VMW erneut kontrollieren und ggf. eine kostenpflichtige Nachkalibration in Auftrag geben muss.
MF führt Farbanpassungen unter der Voraussetzung durch, dass sich der Produktionsstandard, welcher abgebildet wird, nicht ändert. MF haftet nicht für Schäden (verdruckte Auflagen, Personalkosten, Materialaufwände, o.ä.), die aus der Unterlassung dieser Kontrollpflicht entstehen.
In jedem Fall der Haftung beschränkt sich diese auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist in jedem Fall beschränkt auf das Dreifache des vollen Preises des betreffenden Dienstleistungsauftrages.
Für die Aufbewahrung von Originalvorlagen (Farbanpassungen) oder Archivierung von Daten wird keine Haftung übernommen. Werden Nachbesserungen erforderlich, deren Notwendigkeit vom Kunden zu verantworten sind, gehen die Kosten für eine notwendige Überarbeitung mit neuen Unterlagen zu Lasten des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Simulationsdrucke durch Alterung unbrauchbar werden. LautFogra gibt es bis zum heutigen Tage kein Simulationsverfahren das ohne Farbabweichungen ist.
19. Kennzeichenrecht, Copyright
MF ist bestrebt, in seinen Angeboten die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Bilder und Texte zu beachten, von ihm selbsterstellte Grafiken, Bilder und Texte zu nutzen oder auflizenzfreie Grafiken, Bilder und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Angebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von MF selbst erstellte Grafiken, Bilder und Texte bleibt allein bei MF. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder und Texte in anderen elektronischenoder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung MF nicht gestattet.